Prämienverbilligung in Wil
Als Einwohnerin oder Einwohner von Wil richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen. Der Kanton St. Gallen gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 49'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Wiler
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Zuständigkeit für Wil
Obwohl Sie in Wil wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen. Die Gemeindeverwaltung Wil kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons St. Gallen eingereicht werden.
Was Sie in Wil beachten müssen
St. Gallen ist ein grosser Ostschweizer Kanton mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. In der Kantonshauptstadt St. Gallen, aber auch in Rapperswil-Jona und Wil gibt es viele Haushalte, die Anspruch auf IPV haben — insbesondere Familien mit Kindern und ältere Personen mit Rentenleistungen.
Einkommensgrenzen: CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Wil hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton St. Gallen
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von St. Gallen und Rapperswil-Jona — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton St. Gallen.