SGKanton St. Gallen

Prämienverbilligung in Gossau

Als Einwohnerin oder Einwohner von Gossau richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen. Der Kanton St. Gallen gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 5'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 49'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Gossauer

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Zuständigkeit für Gossau

Obwohl Sie in Gossau wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen. Die Gemeindeverwaltung Gossau kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons St. Gallen eingereicht werden.

Was Sie in Gossau beachten müssen

St. Gallen ist ein grosser Ostschweizer Kanton mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. In der Kantonshauptstadt St. Gallen, aber auch in Rapperswil-Jona und Wil gibt es viele Haushalte, die Anspruch auf IPV haben — insbesondere Familien mit Kindern und ältere Personen mit Rentenleistungen.

Einkommensgrenzen: CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Gossau hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton St. Gallen

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von St. Gallen und Rapperswil-Jona — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton St. Gallen.