Prämienverbilligung
Kanton Freiburg
In Freiburg, Bulle, Villars-sur-Glâne und Estavayer können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'400 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
Ende August
Max. Ersparnis
CHF 5'400
Zuständige Behörde
Caisse de compensation du canton de Fribourg (CCF)
Einkommensgrenze 2026
CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg gilt für die IPV eine Frist bis Ende August für das laufende Jahr. Freiburg ist zweisprachig (Deutsch und Französisch), was sich auch im Antragsverfahren widerspiegelt. Die CCF bearbeitet Anträge in beiden Sprachen.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Freiburg — zum Beispiel in Freiburg oder Bulle.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Caisse de compensation du canton de Fribourg (CCF)
Für den Kanton Freiburg ist die Caisse de compensation du canton de Fribourg (CCF) für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens Ende August eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Freiburg, Bulle oder Villars-sur-Glâne wohnhaft sind.
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