Prämienverbilligung
Kanton Schwyz
In Schwyz, Freienbach, Einsiedeln und Arth können Haushalte zwischen CHF 700 und CHF 4'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
31. März
Max. Ersparnis
CHF 4'200
Zuständige Behörde
Ausgleichskasse Schwyz
Einkommensgrenze 2026
CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Schwyz
Schwyz hat vergleichsweise tiefe Verbilligungsbeiträge, was auf das generell günstigere Prämienniveau im Kanton zurückzuführen ist. In Freienbach und Küssnacht — Gemeinden mit hohem Wohlstandsniveau — liegt der Anteil der Bezugsberechtigten unter dem kantonalen Schnitt.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Schwyz — zum Beispiel in Schwyz oder Freienbach.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Ausgleichskasse Schwyz
Für den Kanton Schwyz ist die Ausgleichskasse Schwyz für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Schwyz, Freienbach oder Einsiedeln wohnhaft sind.
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