OWKanton

Prämienverbilligung
Kanton Obwalden

In Sarnen, Kerns, Alpnach können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'400 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

30. November

Max. Ersparnis

CHF 4'400

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Obwalden

Einkommensgrenze 2026

CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 59'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Obwalden

Obwalden hat eine Herbstfrist: Wer bis Ende November in Sarnen oder Alpnach keinen Antrag eingereicht hat, geht für das laufende Jahr leer aus. Die Bearbeitung erfolgt durch die kantonale Ausgleichskasse in Sarnen, die auch für Kerns und umliegende Gemeinden zuständig ist.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Obwalden — zum Beispiel in Sarnen oder Kerns.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 59'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Obwalden

Für den Kanton Obwalden ist die Ausgleichskasse Obwalden für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 30. November eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Sarnen, Kerns oder Alpnach wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Obwalden