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Prämienverbilligung
Kanton Zug

In Zug, Baar, Cham und Risch können Haushalte zwischen CHF 600 und CHF 3'800 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

Ende April

Max. Ersparnis

CHF 3'800

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Zug

Einkommensgrenze 2026

CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Zug

Zug ist bekannt als steuerarmer Kanton mit hohem Wohlstandsniveau. Dennoch gibt es auch hier — insbesondere in Baar und Cham — Haushalte, die Anspruch auf Verbilligung haben. Die Beiträge fallen im nationalen Vergleich moderat aus, sind aber für betroffene Familien dennoch eine spürbare Entlastung.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Zug — zum Beispiel in Zug oder Baar.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Zug

Für den Kanton Zug ist die Ausgleichskasse Zug für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens Ende April eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Zug, Baar oder Cham wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Zug