Prämienverbilligung
Kanton Nidwalden
In Stans, Hergiswil, Buochs können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
31. Oktober
Max. Ersparnis
CHF 4'200
Zuständige Behörde
Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden
Einkommensgrenze 2026
CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Nidwalden
In Nidwalden läuft die Frist bereits am 31. Oktober ab — früher als in den meisten anderen Kantonen. Wer in Hergiswil oder Buochs wohnt, sollte deshalb spätestens im Sommer prüfen, ob ein Anspruch besteht, damit ausreichend Zeit für die Antragstellung bleibt.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Nidwalden — zum Beispiel in Stans oder Hergiswil.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden
Für den Kanton Nidwalden ist die Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Stans, Hergiswil oder Buochs wohnhaft sind.
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