NWKanton

Prämienverbilligung
Kanton Nidwalden

In Stans, Hergiswil, Buochs können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Oktober

Max. Ersparnis

CHF 4'200

Zuständige Behörde

Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden

Einkommensgrenze 2026

CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Nidwalden

In Nidwalden läuft die Frist bereits am 31. Oktober ab — früher als in den meisten anderen Kantonen. Wer in Hergiswil oder Buochs wohnt, sollte deshalb spätestens im Sommer prüfen, ob ein Anspruch besteht, damit ausreichend Zeit für die Antragstellung bleibt.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Nidwalden — zum Beispiel in Stans oder Hergiswil.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden

Für den Kanton Nidwalden ist die Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Stans, Hergiswil oder Buochs wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden