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Prämienverbilligung
Kanton Bern

In Bern, Biel/Bienne, Thun und Burgdorf können Haushalte zwischen CHF 1'000 und CHF 5'800 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Dezember

Max. Ersparnis

CHF 5'800

Zuständige Behörde

BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern

Einkommensgrenze 2026

CHF 53'000 (Alleinstehende) / CHF 75'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Bern

Im Kanton Bern können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt und erscheint als Gutschrift auf der Prämienrechnung. Wer in Biel/Bienne, Thun oder Burgdorf wohnt und den Antrag verpasst, verliert den gesamten Jahresbetrag.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Bern — zum Beispiel in Bern oder Biel/Bienne.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 53'000 (Alleinstehende) / CHF 75'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern

Für den Kanton Bern ist die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Bern, Biel/Bienne oder Thun wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Bern