GLKanton

Prämienverbilligung
Kanton Glarus

In Glarus Nord, Glarus, Glarus Süd können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 4'600

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Glarus

Einkommensgrenze 2026

CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Glarus

Der Kanton Glarus ist seit der Gemeindefusion auf drei Gemeinden reduziert: Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd. Dies vereinfacht die Antragstellung etwas, da die Ausgleichskasse überschaubare Strukturen hat. Trotzdem gehen jährlich Verbilligungsbeträge verloren, weil Berechtigte die Frist verpassen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Glarus — zum Beispiel in Glarus Nord oder Glarus.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Glarus

Für den Kanton Glarus ist die Ausgleichskasse Glarus für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Glarus Nord, Glarus oder Glarus Süd wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Glarus