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Prämienverbilligung
Kanton Zürich

In Zürich, Winterthur, Uster und Dietikon können Haushalte zwischen CHF 1'200 und CHF 6'500 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 6'500

Zuständige Behörde

SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt)

Einkommensgrenze 2026

CHF 56'700 (Alleinstehende) / CHF 81'600 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich verschickt seit 2023 automatisch an viele Berechtigte ein Gesuch. Trotzdem entgeht einem grossen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner in Städten wie Zürich, Winterthur und Dübendorf die Verbilligung, weil das Formular nicht zurückgeschickt wird.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Zürich — zum Beispiel in Zürich oder Winterthur.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 56'700 (Alleinstehende) / CHF 81'600 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt)

Für den Kanton Zürich ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt) für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Zürich, Winterthur oder Uster wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Zürich