Prämienverbilligung
Kanton St. Gallen
In St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Gossau können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
31. März
Max. Ersparnis
CHF 5'000
Zuständige Behörde
Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen
Einkommensgrenze 2026
CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton St. Gallen
St. Gallen ist ein grosser Ostschweizer Kanton mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. In der Kantonshauptstadt St. Gallen, aber auch in Rapperswil-Jona und Wil gibt es viele Haushalte, die Anspruch auf IPV haben — insbesondere Familien mit Kindern und ältere Personen mit Rentenleistungen.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons St. Gallen — zum Beispiel in St. Gallen oder Rapperswil-Jona.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen
Für den Kanton St. Gallen ist die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in St. Gallen, Rapperswil-Jona oder Wil wohnhaft sind.
Den Rest übernehmen wir
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