SGKanton

Prämienverbilligung
Kanton St. Gallen

In St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Gossau können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 5'000

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen

Einkommensgrenze 2026

CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton St. Gallen

St. Gallen ist ein grosser Ostschweizer Kanton mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. In der Kantonshauptstadt St. Gallen, aber auch in Rapperswil-Jona und Wil gibt es viele Haushalte, die Anspruch auf IPV haben — insbesondere Familien mit Kindern und ältere Personen mit Rentenleistungen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons St. Gallen — zum Beispiel in St. Gallen oder Rapperswil-Jona.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen

Für den Kanton St. Gallen ist die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in St. Gallen, Rapperswil-Jona oder Wil wohnhaft sind.

Den Rest übernehmen wir

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton St. Gallen