Prämienverbilligung in Rapperswil-Jona
Als Einwohnerin oder Einwohner von Rapperswil-Jona richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen. Der Kanton St. Gallen gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 49'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Rapperswil-Jonaer
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Zuständigkeit für Rapperswil-Jona
Obwohl Sie in Rapperswil-Jona wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen. Die Gemeindeverwaltung Rapperswil-Jona kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons St. Gallen eingereicht werden.
Was Sie in Rapperswil-Jona beachten müssen
St. Gallen ist ein grosser Ostschweizer Kanton mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. In der Kantonshauptstadt St. Gallen, aber auch in Rapperswil-Jona und Wil gibt es viele Haushalte, die Anspruch auf IPV haben — insbesondere Familien mit Kindern und ältere Personen mit Rentenleistungen.
Einkommensgrenzen: CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Rapperswil-Jona hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton St. Gallen
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von St. Gallen und Wil — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton St. Gallen.