URKanton

Prämienverbilligung
Kanton Uri

In Altdorf, Schattdorf, Bürglen können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'400 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Mai

Max. Ersparnis

CHF 4'400

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Uri

Einkommensgrenze 2026

CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Uri

Uri ist einer der kleinsten Kantone der Schweiz. Die Ausgleichskasse in Altdorf bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die relativ tiefen Einkommensgrenzen bedeuten, dass vor allem Haushalte im unteren Einkommenssegment in Schattdorf und Bürglen anspruchsberechtigt sind.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Uri — zum Beispiel in Altdorf oder Schattdorf.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Uri

Für den Kanton Uri ist die Ausgleichskasse Uri für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Altdorf, Schattdorf oder Bürglen wohnhaft sind.

Den Rest übernehmen wir

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Uri