Prämienverbilligung in Köniz
Als Einwohnerin oder Einwohner von Köniz richten Sie Ihren Antrag an die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern. Der Kanton Bern gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'000 und CHF 5'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Dezember ab.
Frist
31. Dezember
Bis zu
CHF 5'800 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 53'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Könizer
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Zuständigkeit für Köniz
Obwohl Sie in Köniz wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die Gemeindeverwaltung Köniz kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Bern eingereicht werden.
Was Sie in Köniz beachten müssen
Im Kanton Bern können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt und erscheint als Gutschrift auf der Prämienrechnung. Wer in Biel/Bienne, Thun oder Burgdorf wohnt und den Antrag verpasst, verliert den gesamten Jahresbetrag.
Einkommensgrenzen: CHF 53'000 (Alleinstehende) / CHF 75'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Köniz hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Bern
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Bern und Biel/Bienne — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Bern.