Prämienverbilligung in Biel/Bienne
Als Einwohnerin oder Einwohner von Biel/Bienne richten Sie Ihren Antrag an die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern. Der Kanton Bern gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'000 und CHF 5'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Dezember ab.
Frist
31. Dezember
Bis zu
CHF 5'800 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 53'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Biel/Bienneer
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Zuständigkeit für Biel/Bienne
Obwohl Sie in Biel/Bienne wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die Gemeindeverwaltung Biel/Bienne kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Bern eingereicht werden.
Was Sie in Biel/Bienne beachten müssen
Im Kanton Bern können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt und erscheint als Gutschrift auf der Prämienrechnung. Wer in Biel/Bienne, Thun oder Burgdorf wohnt und den Antrag verpasst, verliert den gesamten Jahresbetrag.
Einkommensgrenzen: CHF 53'000 (Alleinstehende) / CHF 75'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Biel/Bienne hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Bern
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Bern und Thun — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Bern.