BEKanton Bern

Prämienverbilligung in Thun

Als Einwohnerin oder Einwohner von Thun richten Sie Ihren Antrag an die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern. Der Kanton Bern gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'000 und CHF 5'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Dezember ab.

Frist

31. Dezember

Bis zu

CHF 5'800 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 53'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Thuner

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Zuständigkeit für Thun

Obwohl Sie in Thun wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die BSIG / Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die Gemeindeverwaltung Thun kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Bern eingereicht werden.

Was Sie in Thun beachten müssen

Im Kanton Bern können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt und erscheint als Gutschrift auf der Prämienrechnung. Wer in Biel/Bienne, Thun oder Burgdorf wohnt und den Antrag verpasst, verliert den gesamten Jahresbetrag.

Einkommensgrenzen: CHF 53'000 (Alleinstehende) / CHF 75'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Thun hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Bern

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Bern und Biel/Bienne — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Bern.