ZHKanton Zürich

Prämienverbilligung in Winterthur

Als Einwohnerin oder Einwohner von Winterthur richten Sie Ihren Antrag an die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt). Der Kanton Zürich gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'200 und CHF 6'500 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 6'500 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 56'700 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Winterthurer

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Zuständigkeit für Winterthur

Obwohl Sie in Winterthur wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt). Die Gemeindeverwaltung Winterthur kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Zürich eingereicht werden.

Was Sie in Winterthur beachten müssen

Der Kanton Zürich verschickt seit 2023 automatisch an viele Berechtigte ein Gesuch. Trotzdem entgeht einem grossen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner in Städten wie Zürich, Winterthur und Dübendorf die Verbilligung, weil das Formular nicht zurückgeschickt wird.

Einkommensgrenzen: CHF 56'700 (Alleinstehende) / CHF 81'600 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Winterthur hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Zürich

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Zürich und Uster — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Zürich.