Prämienverbilligung in Uster
Als Einwohnerin oder Einwohner von Uster richten Sie Ihren Antrag an die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt). Der Kanton Zürich gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'200 und CHF 6'500 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 6'500 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 56'700 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Usterer
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Zuständigkeit für Uster
Obwohl Sie in Uster wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt). Die Gemeindeverwaltung Uster kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Zürich eingereicht werden.
Was Sie in Uster beachten müssen
Der Kanton Zürich verschickt seit 2023 automatisch an viele Berechtigte ein Gesuch. Trotzdem entgeht einem grossen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner in Städten wie Zürich, Winterthur und Dübendorf die Verbilligung, weil das Formular nicht zurückgeschickt wird.
Einkommensgrenzen: CHF 56'700 (Alleinstehende) / CHF 81'600 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Uster hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Zürich
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Zürich und Winterthur — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Zürich.