Prämienverbilligung in Monthey
Als Einwohnerin oder Einwohner von Monthey richten Sie Ihren Antrag an die Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis. Der Kanton Wallis gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr — die Frist läuft am 30. November ab.
Frist
30. November
Bis zu
CHF 5'200 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 48'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Montheyer
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Zuständigkeit für Monthey
Obwohl Sie in Monthey wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis. Die Gemeindeverwaltung Monthey kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Wallis eingereicht werden.
Was Sie in Monthey beachten müssen
Das Wallis ist zweisprachig (Deutsch im Oberwallis, Französisch im Unterwallis). Die Ausgleichskasse in Sitten (Sion) bearbeitet Anträge in beiden Sprachen. Die Herbstfrist (30. November) erfordert frühzeitige Planung — besonders für Haushalte in Martigny und Monthey.
Einkommensgrenzen: CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Monthey hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Wallis
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Sitten (Sion) und Siders (Sierre) — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Wallis.