Prämienverbilligung
Kanton Wallis
In Sitten (Sion), Siders (Sierre), Martigny und Monthey können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
30. November
Max. Ersparnis
CHF 5'200
Zuständige Behörde
Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis
Einkommensgrenze 2026
CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Wallis
Das Wallis ist zweisprachig (Deutsch im Oberwallis, Französisch im Unterwallis). Die Ausgleichskasse in Sitten (Sion) bearbeitet Anträge in beiden Sprachen. Die Herbstfrist (30. November) erfordert frühzeitige Planung — besonders für Haushalte in Martigny und Monthey.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Wallis — zum Beispiel in Sitten (Sion) oder Siders (Sierre).
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis
Für den Kanton Wallis ist die Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 30. November eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Sitten (Sion), Siders (Sierre) oder Martigny wohnhaft sind.
Den Rest übernehmen wir
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