VSKanton

Prämienverbilligung
Kanton Wallis

In Sitten (Sion), Siders (Sierre), Martigny und Monthey können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

30. November

Max. Ersparnis

CHF 5'200

Zuständige Behörde

Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis

Einkommensgrenze 2026

CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Wallis

Das Wallis ist zweisprachig (Deutsch im Oberwallis, Französisch im Unterwallis). Die Ausgleichskasse in Sitten (Sion) bearbeitet Anträge in beiden Sprachen. Die Herbstfrist (30. November) erfordert frühzeitige Planung — besonders für Haushalte in Martigny und Monthey.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Wallis — zum Beispiel in Sitten (Sion) oder Siders (Sierre).
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis

Für den Kanton Wallis ist die Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 30. November eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Sitten (Sion), Siders (Sierre) oder Martigny wohnhaft sind.

Den Rest übernehmen wir

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Wallis