VSKanton Wallis

Prämienverbilligung in Martigny

Als Einwohnerin oder Einwohner von Martigny richten Sie Ihren Antrag an die Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis. Der Kanton Wallis gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr — die Frist läuft am 30. November ab.

Frist

30. November

Bis zu

CHF 5'200 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 48'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Martignyer

Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Wallis haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Martigny.

Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten

Zuständigkeit für Martigny

Obwohl Sie in Martigny wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse de compensation du Valais / Ausgleichskasse Wallis. Die Gemeindeverwaltung Martigny kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Wallis eingereicht werden.

Was Sie in Martigny beachten müssen

Das Wallis ist zweisprachig (Deutsch im Oberwallis, Französisch im Unterwallis). Die Ausgleichskasse in Sitten (Sion) bearbeitet Anträge in beiden Sprachen. Die Herbstfrist (30. November) erfordert frühzeitige Planung — besonders für Haushalte in Martigny und Monthey.

Einkommensgrenzen: CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Martigny hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Wallis

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Sitten (Sion) und Siders (Sierre) — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Wallis.