VDKanton Waadt

Prämienverbilligung in Yverdon-les-Bains

Als Einwohnerin oder Einwohner von Yverdon-les-Bains richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Der Kanton Waadt gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'500 und CHF 8'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 8'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 58'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Yverdon-les-Bainser

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Zuständigkeit für Yverdon-les-Bains

Obwohl Sie in Yverdon-les-Bains wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Die Gemeindeverwaltung Yverdon-les-Bains kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Waadt eingereicht werden.

Was Sie in Yverdon-les-Bains beachten müssen

Die Waadt hat eines der höchsten Prämienniveaus in der Romandie. In Lausanne und Yverdon-les-Bains gibt es eine grosse Studierenden- und Arbeitnehmerpopulation, die häufig Anspruch auf IPV hat, ihn aber nicht einfordert. Alle Formulare und Verfahren laufen in französischer Sprache über die CCVS.

Einkommensgrenzen: CHF 58'000 (Alleinstehende) / CHF 82'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Yverdon-les-Bains hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Waadt

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne und Montreux — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Waadt.