Prämienverbilligung in Yverdon-les-Bains
Als Einwohnerin oder Einwohner von Yverdon-les-Bains richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Der Kanton Waadt gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'500 und CHF 8'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 8'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 58'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Yverdon-les-Bainser
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Zuständigkeit für Yverdon-les-Bains
Obwohl Sie in Yverdon-les-Bains wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Die Gemeindeverwaltung Yverdon-les-Bains kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Waadt eingereicht werden.
Was Sie in Yverdon-les-Bains beachten müssen
Die Waadt hat eines der höchsten Prämienniveaus in der Romandie. In Lausanne und Yverdon-les-Bains gibt es eine grosse Studierenden- und Arbeitnehmerpopulation, die häufig Anspruch auf IPV hat, ihn aber nicht einfordert. Alle Formulare und Verfahren laufen in französischer Sprache über die CCVS.
Einkommensgrenzen: CHF 58'000 (Alleinstehende) / CHF 82'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Yverdon-les-Bains hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Waadt
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne und Montreux — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Waadt.