Prämienverbilligung in Nyon
Als Einwohnerin oder Einwohner von Nyon richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Der Kanton Waadt gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'500 und CHF 8'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 8'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 58'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Nyoner
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Zuständigkeit für Nyon
Obwohl Sie in Nyon wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Die Gemeindeverwaltung Nyon kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Waadt eingereicht werden.
Was Sie in Nyon beachten müssen
Die Waadt hat eines der höchsten Prämienniveaus in der Romandie. In Lausanne und Yverdon-les-Bains gibt es eine grosse Studierenden- und Arbeitnehmerpopulation, die häufig Anspruch auf IPV hat, ihn aber nicht einfordert. Alle Formulare und Verfahren laufen in französischer Sprache über die CCVS.
Einkommensgrenzen: CHF 58'000 (Alleinstehende) / CHF 82'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Nyon hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Waadt
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne und Yverdon-les-Bains — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Waadt.