VDKanton Waadt

Prämienverbilligung in Montreux

Als Einwohnerin oder Einwohner von Montreux richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Der Kanton Waadt gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'500 und CHF 8'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 8'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 58'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Montreuxer

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Zuständigkeit für Montreux

Obwohl Sie in Montreux wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVS). Die Gemeindeverwaltung Montreux kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Waadt eingereicht werden.

Was Sie in Montreux beachten müssen

Die Waadt hat eines der höchsten Prämienniveaus in der Romandie. In Lausanne und Yverdon-les-Bains gibt es eine grosse Studierenden- und Arbeitnehmerpopulation, die häufig Anspruch auf IPV hat, ihn aber nicht einfordert. Alle Formulare und Verfahren laufen in französischer Sprache über die CCVS.

Einkommensgrenzen: CHF 58'000 (Alleinstehende) / CHF 82'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Montreux hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Waadt

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne und Yverdon-les-Bains — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Waadt.