URKanton Uri

Prämienverbilligung in Altdorf

Als Einwohnerin oder Einwohner von Altdorf richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Uri. Der Kanton Uri gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'400 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Mai ab.

Frist

31. Mai

Bis zu

CHF 4'400 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 42'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Altdorfer

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Zuständigkeit für Altdorf

Obwohl Sie in Altdorf wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Uri. Die Gemeindeverwaltung Altdorf kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Uri eingereicht werden.

Was Sie in Altdorf beachten müssen

Uri ist einer der kleinsten Kantone der Schweiz. Die Ausgleichskasse in Altdorf bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die relativ tiefen Einkommensgrenzen bedeuten, dass vor allem Haushalte im unteren Einkommenssegment in Schattdorf und Bürglen anspruchsberechtigt sind.

Einkommensgrenzen: CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Altdorf hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Uri

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Schattdorf und Bürglen — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Uri.