Prämienverbilligung in Bürglen
Als Einwohnerin oder Einwohner von Bürglen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Uri. Der Kanton Uri gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'400 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Mai ab.
Frist
31. Mai
Bis zu
CHF 4'400 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 42'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Bürglener
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Zuständigkeit für Bürglen
Obwohl Sie in Bürglen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Uri. Die Gemeindeverwaltung Bürglen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Uri eingereicht werden.
Was Sie in Bürglen beachten müssen
Uri ist einer der kleinsten Kantone der Schweiz. Die Ausgleichskasse in Altdorf bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die relativ tiefen Einkommensgrenzen bedeuten, dass vor allem Haushalte im unteren Einkommenssegment in Schattdorf und Bürglen anspruchsberechtigt sind.
Einkommensgrenzen: CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Bürglen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Uri
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Altdorf und Schattdorf — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Uri.