TGKanton Thurgau

Prämienverbilligung in Kreuzlingen

Als Einwohnerin oder Einwohner von Kreuzlingen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau. Der Kanton Thurgau gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Dezember ab.

Frist

31. Dezember

Bis zu

CHF 5'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 47'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Kreuzlingener

Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Thurgau haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Kreuzlingen.

Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten

Zuständigkeit für Kreuzlingen

Obwohl Sie in Kreuzlingen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau. Die Gemeindeverwaltung Kreuzlingen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Thurgau eingereicht werden.

Was Sie in Kreuzlingen beachten müssen

Im Kanton Thurgau können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Der Antrag läuft über das Steueramt, was den Prozess etwas vereinfacht — aber viele Berechtigte werden dennoch nicht aktiv. In Kreuzlingen, direkt an Konstanz gelegen, leben viele Grenzgänger, deren Situation besondere Beachtung verdient.

Einkommensgrenzen: CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 67'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Kreuzlingen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Thurgau

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenfeld und Arbon — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Thurgau.