Prämienverbilligung
Kanton Thurgau
In Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon und Amriswil können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
31. Dezember
Max. Ersparnis
CHF 5'000
Zuständige Behörde
Ausgleichskasse des Kantons Thurgau
Einkommensgrenze 2026
CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 67'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Der Antrag läuft über das Steueramt, was den Prozess etwas vereinfacht — aber viele Berechtigte werden dennoch nicht aktiv. In Kreuzlingen, direkt an Konstanz gelegen, leben viele Grenzgänger, deren Situation besondere Beachtung verdient.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Thurgau — zum Beispiel in Frauenfeld oder Kreuzlingen.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 67'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau
Für den Kanton Thurgau ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Arbon wohnhaft sind.
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