TGKanton

Prämienverbilligung
Kanton Thurgau

In Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon und Amriswil können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Dezember

Max. Ersparnis

CHF 5'000

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse des Kantons Thurgau

Einkommensgrenze 2026

CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 67'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Der Antrag läuft über das Steueramt, was den Prozess etwas vereinfacht — aber viele Berechtigte werden dennoch nicht aktiv. In Kreuzlingen, direkt an Konstanz gelegen, leben viele Grenzgänger, deren Situation besondere Beachtung verdient.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Thurgau — zum Beispiel in Frauenfeld oder Kreuzlingen.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 67'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau

Für den Kanton Thurgau ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Arbon wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Thurgau