Prämienverbilligung in Amriswil
Als Einwohnerin oder Einwohner von Amriswil richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau. Der Kanton Thurgau gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Dezember ab.
Frist
31. Dezember
Bis zu
CHF 5'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 47'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Amriswiler
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Zuständigkeit für Amriswil
Obwohl Sie in Amriswil wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau. Die Gemeindeverwaltung Amriswil kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Thurgau eingereicht werden.
Was Sie in Amriswil beachten müssen
Im Kanton Thurgau können IPV-Gesuche bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr eingereicht werden. Der Antrag läuft über das Steueramt, was den Prozess etwas vereinfacht — aber viele Berechtigte werden dennoch nicht aktiv. In Kreuzlingen, direkt an Konstanz gelegen, leben viele Grenzgänger, deren Situation besondere Beachtung verdient.
Einkommensgrenzen: CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 67'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Amriswil hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Thurgau
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenfeld und Kreuzlingen — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Thurgau.