SZKanton Schwyz

Prämienverbilligung in Einsiedeln

Als Einwohnerin oder Einwohner von Einsiedeln richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Schwyz. Der Kanton Schwyz gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 700 und CHF 4'200 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 4'200 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 44'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Einsiedelner

Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Schwyz haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Einsiedeln.

Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten

Zuständigkeit für Einsiedeln

Obwohl Sie in Einsiedeln wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Schwyz. Die Gemeindeverwaltung Einsiedeln kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Schwyz eingereicht werden.

Was Sie in Einsiedeln beachten müssen

Schwyz hat vergleichsweise tiefe Verbilligungsbeiträge, was auf das generell günstigere Prämienniveau im Kanton zurückzuführen ist. In Freienbach und Küssnacht — Gemeinden mit hohem Wohlstandsniveau — liegt der Anteil der Bezugsberechtigten unter dem kantonalen Schnitt.

Einkommensgrenzen: CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Einsiedeln hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Schwyz

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Schwyz und Freienbach — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Schwyz.