Prämienverbilligung in Küssnacht
Als Einwohnerin oder Einwohner von Küssnacht richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Schwyz. Der Kanton Schwyz gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 700 und CHF 4'200 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 4'200 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 44'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Küssnachter
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Zuständigkeit für Küssnacht
Obwohl Sie in Küssnacht wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Schwyz. Die Gemeindeverwaltung Küssnacht kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Schwyz eingereicht werden.
Was Sie in Küssnacht beachten müssen
Schwyz hat vergleichsweise tiefe Verbilligungsbeiträge, was auf das generell günstigere Prämienniveau im Kanton zurückzuführen ist. In Freienbach und Küssnacht — Gemeinden mit hohem Wohlstandsniveau — liegt der Anteil der Bezugsberechtigten unter dem kantonalen Schnitt.
Einkommensgrenzen: CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Küssnacht hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Schwyz
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Schwyz und Freienbach — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Schwyz.