SHKanton Schaffhausen

Prämienverbilligung in Thayngen

Als Einwohnerin oder Einwohner von Thayngen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Schaffhausen. Der Kanton Schaffhausen gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am Ende April ab.

Frist

Ende April

Bis zu

CHF 5'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 47'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Thayngener

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Zuständigkeit für Thayngen

Obwohl Sie in Thayngen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Schaffhausen. Die Gemeindeverwaltung Thayngen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Schaffhausen eingereicht werden.

Was Sie in Thayngen beachten müssen

Schaffhausen ist ein kleiner Kanton im Norden der Schweiz mit einigen industriell geprägten Gemeinden. Die IPV-Frist ist jeweils Ende April für das laufende Jahr. In Neuhausen am Rheinfall gibt es viele Haushalte in Einkommensbereichen, die für die Prämienverbilligung in Frage kommen.

Einkommensgrenzen: CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 66'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Thayngen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Schaffhausen

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Schaffhausen.