SHKanton

Prämienverbilligung
Kanton Schaffhausen

In Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

Ende April

Max. Ersparnis

CHF 5'000

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Schaffhausen

Einkommensgrenze 2026

CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 66'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Schaffhausen

Schaffhausen ist ein kleiner Kanton im Norden der Schweiz mit einigen industriell geprägten Gemeinden. Die IPV-Frist ist jeweils Ende April für das laufende Jahr. In Neuhausen am Rheinfall gibt es viele Haushalte in Einkommensbereichen, die für die Prämienverbilligung in Frage kommen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Schaffhausen — zum Beispiel in Schaffhausen oder Neuhausen am Rheinfall.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 66'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Schaffhausen

Für den Kanton Schaffhausen ist die Ausgleichskasse Schaffhausen für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens Ende April eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall oder Thayngen wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen