Prämienverbilligung in Neuhausen am Rheinfall
Als Einwohnerin oder Einwohner von Neuhausen am Rheinfall richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Schaffhausen. Der Kanton Schaffhausen gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am Ende April ab.
Frist
Ende April
Bis zu
CHF 5'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 47'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Neuhausen am Rheinfaller
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Zuständigkeit für Neuhausen am Rheinfall
Obwohl Sie in Neuhausen am Rheinfall wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Schaffhausen. Die Gemeindeverwaltung Neuhausen am Rheinfall kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Schaffhausen eingereicht werden.
Was Sie in Neuhausen am Rheinfall beachten müssen
Schaffhausen ist ein kleiner Kanton im Norden der Schweiz mit einigen industriell geprägten Gemeinden. Die IPV-Frist ist jeweils Ende April für das laufende Jahr. In Neuhausen am Rheinfall gibt es viele Haushalte in Einkommensbereichen, die für die Prämienverbilligung in Frage kommen.
Einkommensgrenzen: CHF 47'000 (Alleinstehende) / CHF 66'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Neuhausen am Rheinfall hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Schaffhausen
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Schaffhausen und Thayngen — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Schaffhausen.