NWKanton Nidwalden

Prämienverbilligung in Stans

Als Einwohnerin oder Einwohner von Stans richten Sie Ihren Antrag an die Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden. Der Kanton Nidwalden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'200 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Oktober ab.

Frist

31. Oktober

Bis zu

CHF 4'200 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 42'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Stanser

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Zuständigkeit für Stans

Obwohl Sie in Stans wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden. Die Gemeindeverwaltung Stans kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Nidwalden eingereicht werden.

Was Sie in Stans beachten müssen

In Nidwalden läuft die Frist bereits am 31. Oktober ab — früher als in den meisten anderen Kantonen. Wer in Hergiswil oder Buochs wohnt, sollte deshalb spätestens im Sommer prüfen, ob ein Anspruch besteht, damit ausreichend Zeit für die Antragstellung bleibt.

Einkommensgrenzen: CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Stans hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Nidwalden

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Hergiswil und Buochs — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Nidwalden.