Prämienverbilligung in Hergiswil
Als Einwohnerin oder Einwohner von Hergiswil richten Sie Ihren Antrag an die Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden. Der Kanton Nidwalden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'200 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Oktober ab.
Frist
31. Oktober
Bis zu
CHF 4'200 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 42'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Hergiswiler
Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Hergiswil.
Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten
Zuständigkeit für Hergiswil
Obwohl Sie in Hergiswil wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Kantonale Ausgleichskasse Nidwalden. Die Gemeindeverwaltung Hergiswil kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Nidwalden eingereicht werden.
Was Sie in Hergiswil beachten müssen
In Nidwalden läuft die Frist bereits am 31. Oktober ab — früher als in den meisten anderen Kantonen. Wer in Hergiswil oder Buochs wohnt, sollte deshalb spätestens im Sommer prüfen, ob ein Anspruch besteht, damit ausreichend Zeit für die Antragstellung bleibt.
Einkommensgrenzen: CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 58'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Hergiswil hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Nidwalden
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Stans und Buochs — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Nidwalden.