Prämienverbilligung in Val-de-Travers
Als Einwohnerin oder Einwohner von Val-de-Travers richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC). Der Kanton Neuenburg gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'200 und CHF 5'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'800 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 55'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Val-de-Traverser
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Zuständigkeit für Val-de-Travers
Obwohl Sie in Val-de-Travers wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC). Die Gemeindeverwaltung Val-de-Travers kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Neuenburg eingereicht werden.
Was Sie in Val-de-Travers beachten müssen
Neuenburg ist vollständig französischsprachig. In La Chaux-de-Fonds, der Uhrenmetropole, leben viele Haushalte in mittleren Einkommenssegmenten, die klar im anspruchsberechtigten Bereich liegen. Die CCNC arbeitet effizient und bearbeitet vollständige Gesuche innerhalb weniger Monate.
Einkommensgrenzen: CHF 55'000 (Alleinstehende) / CHF 78'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Val-de-Travers hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Neuenburg
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Neuenburg und La Chaux-de-Fonds — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Neuenburg.