NEKanton

Prämienverbilligung
Kanton Neuenburg

In Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, Val-de-Travers können Haushalte zwischen CHF 1'200 und CHF 5'800 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 5'800

Zuständige Behörde

Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC)

Einkommensgrenze 2026

CHF 55'000 (Alleinstehende) / CHF 78'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Neuenburg

Neuenburg ist vollständig französischsprachig. In La Chaux-de-Fonds, der Uhrenmetropole, leben viele Haushalte in mittleren Einkommenssegmenten, die klar im anspruchsberechtigten Bereich liegen. Die CCNC arbeitet effizient und bearbeitet vollständige Gesuche innerhalb weniger Monate.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Neuenburg — zum Beispiel in Neuenburg oder La Chaux-de-Fonds.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 55'000 (Alleinstehende) / CHF 78'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC)

Für den Kanton Neuenburg ist die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC) für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Neuenburg, La Chaux-de-Fonds oder Val-de-Travers wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Neuenburg