Prämienverbilligung in La Chaux-de-Fonds
Als Einwohnerin oder Einwohner von La Chaux-de-Fonds richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC). Der Kanton Neuenburg gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'200 und CHF 5'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'800 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 55'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als La Chaux-de-Fondser
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Zuständigkeit für La Chaux-de-Fonds
Obwohl Sie in La Chaux-de-Fonds wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC). Die Gemeindeverwaltung La Chaux-de-Fonds kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Neuenburg eingereicht werden.
Was Sie in La Chaux-de-Fonds beachten müssen
Neuenburg ist vollständig französischsprachig. In La Chaux-de-Fonds, der Uhrenmetropole, leben viele Haushalte in mittleren Einkommenssegmenten, die klar im anspruchsberechtigten Bereich liegen. Die CCNC arbeitet effizient und bearbeitet vollständige Gesuche innerhalb weniger Monate.
Einkommensgrenzen: CHF 55'000 (Alleinstehende) / CHF 78'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in La Chaux-de-Fonds hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Neuenburg
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Neuenburg und Val-de-Travers — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Neuenburg.