JUKanton Jura

Prämienverbilligung in Haute-Sorne

Als Einwohnerin oder Einwohner von Haute-Sorne richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC). Der Kanton Jura gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'000 und CHF 5'400 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 5'400 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 50'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Haute-Sorneer

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Zuständigkeit für Haute-Sorne

Obwohl Sie in Haute-Sorne wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC). Die Gemeindeverwaltung Haute-Sorne kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Jura eingereicht werden.

Was Sie in Haute-Sorne beachten müssen

Der Jura ist der jüngste Schweizer Kanton (Beitritt 1979) und vollständig frankophon. Alle Verfahren laufen in französischer Sprache. In Delsberg und Pruntrut ist die Wirtschaftsstruktur geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen — mit entsprechend vielen Haushalten im anspruchsberechtigten Einkommensbereich.

Einkommensgrenzen: CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Haute-Sorne hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Jura

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Delsberg (Delémont) und Pruntrut (Porrentruy) — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Jura.