JUKanton

Prämienverbilligung
Kanton Jura

In Delsberg (Delémont), Pruntrut (Porrentruy), Haute-Sorne können Haushalte zwischen CHF 1'000 und CHF 5'400 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 5'400

Zuständige Behörde

Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC)

Einkommensgrenze 2026

CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Jura

Der Jura ist der jüngste Schweizer Kanton (Beitritt 1979) und vollständig frankophon. Alle Verfahren laufen in französischer Sprache. In Delsberg und Pruntrut ist die Wirtschaftsstruktur geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen — mit entsprechend vielen Haushalten im anspruchsberechtigten Einkommensbereich.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Jura — zum Beispiel in Delsberg (Delémont) oder Pruntrut (Porrentruy).
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC)

Für den Kanton Jura ist die Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC) für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Delsberg (Delémont), Pruntrut (Porrentruy) oder Haute-Sorne wohnhaft sind.

Den Rest übernehmen wir

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Jura