Prämienverbilligung in Delsberg (Delémont)
Als Einwohnerin oder Einwohner von Delsberg (Delémont) richten Sie Ihren Antrag an die Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC). Der Kanton Jura gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'000 und CHF 5'400 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'400 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 50'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Delsberg (Delémont)er
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Zuständigkeit für Delsberg (Delémont)
Obwohl Sie in Delsberg (Delémont) wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse cantonale jurassienne de compensation (CCJC). Die Gemeindeverwaltung Delsberg (Delémont) kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Jura eingereicht werden.
Was Sie in Delsberg (Delémont) beachten müssen
Der Jura ist der jüngste Schweizer Kanton (Beitritt 1979) und vollständig frankophon. Alle Verfahren laufen in französischer Sprache. In Delsberg und Pruntrut ist die Wirtschaftsstruktur geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen — mit entsprechend vielen Haushalten im anspruchsberechtigten Einkommensbereich.
Einkommensgrenzen: CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Delsberg (Delémont) hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Jura
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Pruntrut (Porrentruy) und Haute-Sorne — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Jura.