Prämienverbilligung in St. Moritz
Als Einwohnerin oder Einwohner von St. Moritz richten Sie Ihren Antrag an die Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni. Der Kanton Graubünden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'000 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 46'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als St. Moritzer
Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Graubünden haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für St. Moritz.
Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten
Zuständigkeit für St. Moritz
Obwohl Sie in St. Moritz wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni. Die Gemeindeverwaltung St. Moritz kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Graubünden eingereicht werden.
Was Sie in St. Moritz beachten müssen
Graubünden ist dreisprachig (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch) — der grösste Schweizer Kanton nach Fläche. In der Hauptstadt Chur konzentrieren sich viele anspruchsberechtigte Haushalte. Auch in touristisch geprägten Gemeinden wie Davos und Landquart gibt es ganzjährig ansässige Personen mit IPV-Anspruch.
Einkommensgrenzen: CHF 46'000 (Alleinstehende) / CHF 65'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in St. Moritz hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Graubünden
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Chur und Davos — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Graubünden.