GRKanton

Prämienverbilligung
Kanton Graubünden

In Chur, Davos, Landquart und St. Moritz können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 5'000

Zuständige Behörde

Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni

Einkommensgrenze 2026

CHF 46'000 (Alleinstehende) / CHF 65'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Graubünden

Graubünden ist dreisprachig (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch) — der grösste Schweizer Kanton nach Fläche. In der Hauptstadt Chur konzentrieren sich viele anspruchsberechtigte Haushalte. Auch in touristisch geprägten Gemeinden wie Davos und Landquart gibt es ganzjährig ansässige Personen mit IPV-Anspruch.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Graubünden — zum Beispiel in Chur oder Davos.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 46'000 (Alleinstehende) / CHF 65'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni

Für den Kanton Graubünden ist die Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Chur, Davos oder Landquart wohnhaft sind.

Den Rest übernehmen wir

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Gemeinden in Graubünden

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Graubünden