GRKanton Graubünden

Prämienverbilligung in Chur

Als Einwohnerin oder Einwohner von Chur richten Sie Ihren Antrag an die Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni. Der Kanton Graubünden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 5'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 5'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 46'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Churer

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Zuständigkeit für Chur

Obwohl Sie in Chur wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Sozialamt Graubünden / Cassa di compensazione del cantone dei Grigioni. Die Gemeindeverwaltung Chur kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Graubünden eingereicht werden.

Was Sie in Chur beachten müssen

Graubünden ist dreisprachig (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch) — der grösste Schweizer Kanton nach Fläche. In der Hauptstadt Chur konzentrieren sich viele anspruchsberechtigte Haushalte. Auch in touristisch geprägten Gemeinden wie Davos und Landquart gibt es ganzjährig ansässige Personen mit IPV-Anspruch.

Einkommensgrenzen: CHF 46'000 (Alleinstehende) / CHF 65'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Chur hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Graubünden

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Davos und Landquart — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Graubünden.