GEKanton Genf

Prämienverbilligung in Meyrin

Als Einwohnerin oder Einwohner von Meyrin richten Sie Ihren Antrag an die Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE. Der Kanton Genf gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 2'000 und CHF 10'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Oktober ab.

Frist

31. Oktober

Bis zu

CHF 10'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 65'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Meyriner

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Zuständigkeit für Meyrin

Obwohl Sie in Meyrin wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE. Die Gemeindeverwaltung Meyrin kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Genf eingereicht werden.

Was Sie in Meyrin beachten müssen

Genf hat das höchste Prämienniveau der Schweiz und damit auch die höchsten IPV-Beiträge — bis zu CHF 10'000 pro Jahr für Familien. In Vernier, Lancy und Meyrin wohnen viele internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einkommensschwächere Haushalte, die erheblich profitieren könnten.

Einkommensgrenzen: CHF 65'000 (Alleinstehende) / CHF 92'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Meyrin hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Genf

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Genf und Vernier — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Genf.