GEKanton Genf

Prämienverbilligung in Lancy

Als Einwohnerin oder Einwohner von Lancy richten Sie Ihren Antrag an die Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE. Der Kanton Genf gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 2'000 und CHF 10'000 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Oktober ab.

Frist

31. Oktober

Bis zu

CHF 10'000 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 65'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Lancyer

Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Genf haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Lancy.

Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten

Zuständigkeit für Lancy

Obwohl Sie in Lancy wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE. Die Gemeindeverwaltung Lancy kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Genf eingereicht werden.

Was Sie in Lancy beachten müssen

Genf hat das höchste Prämienniveau der Schweiz und damit auch die höchsten IPV-Beiträge — bis zu CHF 10'000 pro Jahr für Familien. In Vernier, Lancy und Meyrin wohnen viele internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einkommensschwächere Haushalte, die erheblich profitieren könnten.

Einkommensgrenzen: CHF 65'000 (Alleinstehende) / CHF 92'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Lancy hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Genf

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Genf und Vernier — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Genf.