GEKanton

Prämienverbilligung
Kanton Genf

In Genf, Vernier, Lancy und Meyrin können Haushalte zwischen CHF 2'000 und CHF 10'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Oktober

Max. Ersparnis

CHF 10'000

Zuständige Behörde

Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE

Einkommensgrenze 2026

CHF 65'000 (Alleinstehende) / CHF 92'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Genf

Genf hat das höchste Prämienniveau der Schweiz und damit auch die höchsten IPV-Beiträge — bis zu CHF 10'000 pro Jahr für Familien. In Vernier, Lancy und Meyrin wohnen viele internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einkommensschwächere Haushalte, die erheblich profitieren könnten.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Genf — zum Beispiel in Genf oder Vernier.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 65'000 (Alleinstehende) / CHF 92'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE

Für den Kanton Genf ist die Service des prestations complémentaires (SPC) / SAM-GE für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Genf, Vernier oder Lancy wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Genf