BSKanton Basel-Stadt

Prämienverbilligung in Riehen

Als Einwohnerin oder Einwohner von Riehen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'800 und CHF 7'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.

Frist

31. März

Bis zu

CHF 7'800 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 60'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Riehener

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Zuständigkeit für Riehen

Obwohl Sie in Riehen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Basel-Stadt. Die Gemeindeverwaltung Riehen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden.

Was Sie in Riehen beachten müssen

Basel-Stadt hat eines der höchsten Prämienniveaus der Schweiz, weshalb die Verbilligungsbeiträge hier überdurchschnittlich gross ausfallen. In der Stadt Basel profitieren jährlich über 60'000 Personen. Wer in Riehen wohnt und die Kriterien erfüllt, sollte unbedingt einen Antrag stellen — die Beträge sind signifikant.

Einkommensgrenzen: CHF 60'000 (Alleinstehende) / CHF 85'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Riehen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Basel-Stadt

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Basel und Bettingen — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Basel-Stadt.