Prämienverbilligung
Kanton Basel-Stadt
In Basel, Riehen, Bettingen können Haushalte zwischen CHF 1'800 und CHF 7'800 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
31. März
Max. Ersparnis
CHF 7'800
Zuständige Behörde
Ausgleichskasse Basel-Stadt
Einkommensgrenze 2026
CHF 60'000 (Alleinstehende) / CHF 85'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt hat eines der höchsten Prämienniveaus der Schweiz, weshalb die Verbilligungsbeiträge hier überdurchschnittlich gross ausfallen. In der Stadt Basel profitieren jährlich über 60'000 Personen. Wer in Riehen wohnt und die Kriterien erfüllt, sollte unbedingt einen Antrag stellen — die Beträge sind signifikant.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Basel-Stadt — zum Beispiel in Basel oder Riehen.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 60'000 (Alleinstehende) / CHF 85'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt
Für den Kanton Basel-Stadt ist die Ausgleichskasse Basel-Stadt für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft sind.
Den Rest übernehmen wir
Buchen Sie einen 10-minütigen kostenlosen Beratungsanruf. Wir sagen Ihnen genau, wie viel Ihnen im Kanton Basel-Stadt zusteht und wie Sie es beantragen.
Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten
Häufige Fragen