BSKanton

Prämienverbilligung
Kanton Basel-Stadt

In Basel, Riehen, Bettingen können Haushalte zwischen CHF 1'800 und CHF 7'800 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 7'800

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Basel-Stadt

Einkommensgrenze 2026

CHF 60'000 (Alleinstehende) / CHF 85'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt hat eines der höchsten Prämienniveaus der Schweiz, weshalb die Verbilligungsbeiträge hier überdurchschnittlich gross ausfallen. In der Stadt Basel profitieren jährlich über 60'000 Personen. Wer in Riehen wohnt und die Kriterien erfüllt, sollte unbedingt einen Antrag stellen — die Beträge sind signifikant.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Basel-Stadt — zum Beispiel in Basel oder Riehen.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 60'000 (Alleinstehende) / CHF 85'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt

Für den Kanton Basel-Stadt ist die Ausgleichskasse Basel-Stadt für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt